Gemäss
Schulordnung Art. 7 ist der Austritt nur auf Ende eines Semesters möglich. Abmeldungen sind bis am 31. Mai für das 1. Semester und bis am 31. Dezember für das 2. Semester schriftlich (mittels Brief oder dem von der Musikschule zur Verfügung gestellten Abmeldeformular) an die Schulleitung zu richten.
Für verspätete Abmeldungen bis Ende Juni, (resp. Ende Januar) ist ein Unkostenbeitrag von 50 Fr. zu entrichten. Ab dem 1. Juli, (resp. 1. Februar) gelten alle nicht abgemeldeten Schüler für das kommende Semester als angemeldet.
Austritte während des Semesters sind nur in besonderen Fällen möglich (z.B. Wegzug, schwere Erkrankung oder andere aussergewöhnliche Gründe). In solchen Fällen wird das nicht benützte Schulgeld ab der 5. ausfallenden Lektion zurückerstattet.